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Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, I-15 Wx 15/08 vom 03.06.2008

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel
Stichwort:Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel
Leitsatz:Eine in der Teilungserklärung enthaltene qualifizierte Protokollierungsklausel ist dahin auszulegen, dass im Falle der zulässigen Vertretung aller Wohnungseigentümer durch Dritte diese befugt sind, das Versammlungsprotokoll zu unterschreiben, und bei lediglich einem anwesenden Vertreter der Wohnungseigentümer neben dem Versammlungsleiter die Unterschrift dieser Person ausreicht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, I-15 Wx 15/08




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