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Auslegung einer Freistellungserklärung einer baufinanzierenden Bank/Schutzwirkung zugunsten des Bauherrn

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Urteil, 5 U 1459/99 vom 22.12.1999

Rechtsgebiete:BGB, Makler- und Bauträger VO
Schlagworte:Auslegung einer Freistellungserklärung einer baufinanzierenden Bank/Schutzwirkung zugunsten des Bauherrn
Stichwort:Auslegung einer Freistellungserklärung einer baufinanzierenden Bank/Schutzwirkung zugunsten des Bauherrn
Leitsatz:Bei der Auslegung einer Freistellungsverpflichtungserklärung einer baufinanzierenden Bank sind die Interessen des Erwerbers auch dann zu berücksichtigen, wenn er nicht als Vertragsschließender, sondern nur als leistungsberechtigter Dritter anzusehen ist.

Eine solche Freistellungsverpflichtungserklärung kann eine Schutzwirkung (Zweckerklärung) zugunsten des Erwerbers entfalten.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 5 U 1459/99




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