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Auslegung einer Baugenehmigung

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 Q 37/05 vom 06.01.2006

Rechtsgebiete:LBO 2004, LBO 1996
Schlagworte:Auslegung einer Baugenehmigung
Stichwort:Auslegung einer Baugenehmigung
Leitsatz:Bei der Ermittlung des Inhalts einer Baugenehmigung im Wege ihrer Auslegung, hier speziell unter Berücksichtigung modifizierender Grüneintragungen in den genehmigten Bauvorlagen, kann vom Bauherrn behaupteten mündlichen Äußerungen und angeblichen mündlichen Zusagen von Mitarbeitern der Genehmigungsbehörde während des Genehmigungsverfahrens gerade mit Blick auf das zwingende Schriftformerfordernis in § 73 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004 (bisher: § 77 Abs. 1 Satz 1 LBO 1996) keine entscheidende Bedeutung beigemessen werden.

Bei der Überprüfung einer mit dem Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004, vormals § 86 Nr. 1 LBO 1996) kommt einer vom Pflichtigen eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage allenfalls dann unter Ermessensgesichtspunkten ausnahmsweise eine Relevanz zu, wenn diese ohne jeden Zweifel "offensichtlich", das heißt ohne nähere Prüfung einzelner Genehmigungsanforderungen, festgestellt werden kann.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 Q 37/05




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