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Auslegung einer Abfindungszusage

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LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 1019/01 vom 28.06.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Sozialplanabfindung, Eigenkündigung, Auslegung einer Abfindungszusage
Stichwort:Auslegung einer Abfindungszusage
Leitsatz:Das vom Arbeitgeber erklärte Einverständnis mit einem vorfristigen Ausscheidungstermin bedeutet grundsätzlich nicht das von einer Abfindungszusage zur Bedingung gemachte Einverständnis des Arbeitgebers mit der Eigenkündigung des Arbeitnehmers selbst - ebenso wenig wie sein bloßes Schweigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 1019/01




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