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Auslegung des Begriffs "Maßgabe" in der Sonderregelung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich i.S.e. Anordnung eines Produktionsverbots

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 12.08 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:GG, AtG
Schlagworte:Zulässigkeit der Übertragung einer Reststrommenge von 30 TWh aus dem Kontingent des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk Biblis A, Voraussetzungen der Übertragung einer Reststrommenge beim Übertragungsweg "neu auf alt", Relevanz der Anlagensicherheit i.R.d. Anspruchs auf Zustimmung zur Strommengenübertragung, Auslegung des Begriffs "Maßgabe" in der Sonderregelung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich i.S.e. Anordnung eines Produktionsverbots, Grundrechtskonforme Beschränkung der Übertragbarkeit des Mülheim-Kärlich-Kontingents auf die in der Fußnote aufgeführten sieben Kernkraftwerke
Stichwort:Auslegung des Begriffs "Maßgabe" in der Sonderregelung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich i.S.e. Anordnung eines Produktionsverbots
Leitsatz:1. Die Reststrommenge des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich darf gemäß § 7 Abs. 1d AtG nur auf die in der Fußnote der Anlage 3 zum Atomgesetz aufgeführten Kernkraftwerke übertragen werden.

2. Die Sonderregelung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich in § 7 Abs. 1d AtG ist mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 12.08




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