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Auslegung des Antrags auf Nichterhebung von Kosten als Erinnerung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, V E 2/06 vom 31.05.2007

Rechtsgebiete:GKG, GG
Schlagworte:Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindesstreitwerts unterliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - Auslegung des Antrags auf Nichterhebung von Kosten als Erinnerung - Keine Abwälzung des mit der Einlegung des Rechmittels verbundenen Kostenrisikos auf die Allgemeinheit
Stichwort:Auslegung des Antrags auf Nichterhebung von Kosten als Erinnerung
Leitsatz:Die Regelung in § 52 Abs. 4 GKG, wonach in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit der Streitwert nicht unter 1 000 ¤ angenommen werden darf (sog. Mindeststreitwert), unterliegt grundsätzlich keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: BFH - Beschluss, V E 2/06




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