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Auslegung der Teilungserklärung

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 151/03 vom 30.06.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Auslegung der Teilungserklärung
Stichwort:Auslegung der Teilungserklärung
Leitsatz:Eine Öffnungsklausel, die sich auf die in einem vorangegangenen Absatz geregelte Kostenverteilung für die "Betriebskosten" bezieht, derzufolge bestimmte Kostenarten nach Verbrauch, die übrigen Kosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umgelegt werden sollen, ist dahin auszulegen, daß sie sich auch auf Instandsetzungskosten erstreckt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 151/03




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