JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auslegung der Satzung der IG Metall
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der Gewerkschaft, Auslegung der Satzung der IG Metall |
| Stichwort: | Auslegung der Satzung der IG Metall |
| Leitsatz: | 1. Die Verwaltungsstellen der IG Metall sind im Beschlussverfahren nicht parteifähig. Die (parteifähige) Gewerkschaft kann sich jedoch durch die Verwaltungsstelle vertreten lassen. 2. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl fällt nach der Satzung der IG Metall der Verwaltungsstelle zu, in deren Bezirk der Betrieb gelegen ist. Die durch eine örtlich unzuständige Verwaltungsstelle erklärte Wahlanfechtung ist unwirksam und kann nicht nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG durch die örtlich zuständige Verwaltungsstelle oder durch den Vorstand der Gewerkschaft genehmigt werden. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 95/06 | |
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