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Auslegung der Kostengrundentscheidung bei fehlender Regelung bzgl. der Kosten des Vergleichs

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 108/01 vom 26.04.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Auslegung der Kostengrundentscheidung bei fehlender Regelung bzgl. der Kosten des Vergleichs
Stichwort:Auslegung der Kostengrundentscheidung bei fehlender Regelung bzgl. der Kosten des Vergleichs
Leitsatz:Fehlt in einem gerichtlichen Vergleich eine ausdrückliche Regelung zur Übernahme der Kosten des Vergleichs, so ist anzunehmen, daß die Vergleichskosten der vereinbarten Quote zu den Kosten des Rechtsstreits folgen sollen, wenn keine der Parteien eine anderweitige Regelung verlangt oder angeregt hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 108/01




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