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Auslegung der Formulierung "Ersatzerben will ich heute nicht bestimmen"

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 73/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, BNotO
Schlagworte:Erbrecht, Auslegung der Formulierung "Ersatzerben will ich heute nicht bestimmen"
Stichwort:Auslegung der Formulierung "Ersatzerben will ich heute nicht bestimmen"
Leitsatz:Die Auslegung der in einem notariellen Testament enthaltenen Formulierung "Ersatzerben will ich heute ausdrücklich nicht benennen" kann ergeben, dass ein die Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB widersprechender Erblasserwille nicht feststellbar ist (Abgrenzung zu BayObLG vom 14.12.2004, FamRZ 2005, 1127).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 73/08




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