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Auslegung der Begriffe "Gasversorgungswirtschaft" und "Rohrfernleitung"

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BFH – Urteil, VII R 24/07 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:Richtlinie 2003/55/EG, GG, StromStG, AO, ProdGewStatG, MinöStG 1993
Schlagworte:Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine Zuordnung zum produzierenden Gewerbe - Auslegung der Begriffe "Gasversorgungswirtschaft" und "Rohrfernleitung" - Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Stichwort:Auslegung der Begriffe "Gasversorgungswirtschaft" und "Rohrfernleitung"
Leitsatz:Ein Unternehmen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt in der Beförderung von Erdgas in einem rohrleitungsgebundenen Gastransportsystem mit mehreren Verdichterstationen durch das deutsche Hoheitsgebiet liegt, ist kein Energieversorgungsunternehmen der Unterklasse 40.20.3 der WZ 93 und damit kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG, sondern betreibt den Transport von Gasen in Rohrfernleitungen, der der Unterklasse 60.30.0 der WZ 93 zuzuordnen ist. Die Gewährung einer Steuerbegünstigung kommt daher nicht in Betracht.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 24/07




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