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Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 A 377/09 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Altfallregelung, Auslegung, Ausschlussgrund, Ländererlasse, vorsätzliche Täuschung
Stichwort:Auslegung
Leitsatz:1. Der Begriff der vorsätzlichen Täuschung in § 104a Abs. 1 S. 1 Nr.4 AufenthG umfasst im Grundsatz jedes Verhalten, mit dem bei der Ausländerbehörde wissentlich und willentlich eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände von aufenthaltsrechtlicher Bedeutung herbeigeführt wird.

2. Die Auslegung des Merkmals einer vorsätzlichen Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände nach dem Wortsinn (sog. grammatische Auslegung) eröffnet einen weiten Anwendungsbereich des Ausschlusstatbestandes. In qualitativer Hinsicht werden alle Täuschungen erfasst, die über das Stadium eines Versuchs hinausgegangen sind und nicht auf rein fahrlässigem Verhalten beruhen.

3. Der Ausschlusstatbestand des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ist nach Auffassung des Senats im Übrigen allein hinsichtlich des Begehungszeitpunkts der erfassten Täuschungshandlungen einer einschränkenden Auslegung zugänglich. Dies ergibt sich aus einer systematischen Betrachtungsweise aller in § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Ausschlusstatbestände. Ein Wertungswiderspruch zum Ausschlussgrund des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG ist nach Auffassung des Senats im Wege der systematischen Auslegung des Ausschlusstatbestandes des § 104a Abs. 1 Satz Nr. 4 AufenthG dadurch zu vermeiden, dass solche vorsätzlichen Täuschungshandlungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr entgegenstehen, die im Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung über den gestellten Antrag fünf Jahre oder länger zurückliegen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 A 377/09



OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 89/08 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Aktiengesellschaft, AG Hauptversammlung, Aktionär, Satzung, Auslegung, Einberufungsfrist, record date
Stichwort:Auslegung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 89/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11319/08.OVG vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB, GemO
Schlagworte:Baurecht, Prozessrecht, Verwaltungsprozessrecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, prozessuale Präklusion, Ratsmitglieder, Ausschlussgründe, Ausschluss von Ratsmitgliedern, Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlage des Planentwurfs, Auslegung, Auslegung des Planentwurfs, öffentliche Bekanntmachung, individuelle Benachrichtigung, Abwägungsgebot, Gleichheitssatz, Gleichbehandlung, Gebot der Gleichbehandlung
Stichwort:Auslegung
Leitsatz:Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans verlangt auch das Eigentumsgrundrecht nicht die individuelle Benachrichtigung eines nicht in der Gemeinde wohnhaften Grundstückseigentümers.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11319/08.OVG

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 230/09 vom 08.06.2009

Rechtsgebiete:RVG VV
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Rechtsanwaltsgebühren, BGB-Gesellschaft, Gebührenerhöhung, Auslegung
Stichwort:Auslegung
Leitsatz:Im Prozess gegen eine BGB-Gesellschaft findet eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wegen der Vertretung mehrerer Auftraggeber nicht statt.

Ob nur die BGB-Gesellschaft verklagt worden ist oder (auch) die Gesellschafter, ist durch Auslegung aus der Sicht des Empfängers der prozessualen Erklärung zur ermitteln.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 230/09


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