JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auslandsversorgung
| Rechtsgebiete: | SGB I, KOVVfG, SGB IX, EStG, SGB VI |
| Schlagworte: | Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - Beteiligtenwechsel - Wohnsitz - Verlegung - Umzug - Ausland - Inland - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - GdB-Feststellung - Territorialitätsprinzip - Vergünstigung - Steuervorteil - vorzeitige Altersrente |
| Stichwort: | Auslandsversorgung |
| Leitsatz: | Ist die Feststellung eines höheren GdB nach § 69 SGB IX streitig, hat der Wechsel der Verwaltungszuständigkeit durch Umzug des Klägers im sozialgerichtlichen Verfahren einen Beklagtenwechsel kraft Gesetzes zur Folge. Bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz ist auf Antrag der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 2/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB I, KOVVfG, SGB IX, EStG, SGB VI |
| Schlagworte: | Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - Beteiligtenwechsel - Wohnsitz - Verlegung - Umzug - Ausland - Inland - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - GdB-Feststellung - Territorialitätsprinzip - Vergünstigung - Steuervorteil - vorzeitige Altersrente |
| Stichwort: | Auslandsversorgung |
| Leitsatz: | 1. Hat das für den bisherigen Wohnsitz eines behinderten Menschen in Deutschland zuständige Land den letzten Bescheid über die Feststellung der Behinderung wegen Umzuges ins Ausland aufgehoben, so ist dieses Land für die dagegen gerichtete Anfechtungsklage der richtige Beklagte. 2. Zieht ein behinderter Mensch ins Ausland, so darf der seinen GdB feststellende Verwaltungsakt nur dann aufgehoben werden, wenn davon keine in Deutschland konkret erreichbaren Vergünstigungen abhängen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 2/06 R | |
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