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Auslandstrennungsgeld

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 17.08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:GG, BUKG, ATGV
Schlagworte:12. Jahrgangsstufe, allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem, Analogie, Aufwandsentschädigung, Auslandstrennungsgeld, einheitliche Qualifikationsphase, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Gymnasialausbildung, gymnasiale Oberstufe, Kollegstufe, planwidrige Regelungslücke, Schulbesuch, Schulbesuch als Umzugshindernis, Schulwechsel, Trennungsgeld, Umzugshindernis, Umzugskostenvergütung, Versetzung, weiterführender Schulabschluss, zwingendes persönliches Umzugshindernis, Vorbehalt des Gesetzes, Beamtenrecht, Umzugskostenrecht
Stichwort:Auslandstrennungsgeld
Leitsatz:Als zwingendes persönliches Umzugshindernis ist es auch anzusehen, wenn sich das Kind des Beamten oder Soldaten in der vorletzten Jahrgangsstufe eines auf 12 Jahre angelegten schulischen Bildungsgangs befindet, der in einer einheitlichen zweijährigen Qualifikationsphase zu einem weiterführenden Schulabschluss (hier: Fachabitur) führt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 17.08



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 2 L 114/08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BUKG
Schlagworte:Auslandstrennungsgeld, Umzugshinderungsgrund, schwerbehindertes Kind
Stichwort:Auslandstrennungsgeld
Leitsatz:Anspruch auf Auslandstrennungsgeld, weil die Schulausbildung eines behinderten Kindes dem (Rück-)Umzug nach Deutschland entgegensteht.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 L 114/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10095/07.OVG vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:BUKG
Schlagworte:Trennungsgeld, Auslandstrennungsgeld, Umzugshinderungsgrund, Schulausbildung, Schulbesuch, Kind, Jahrgangsstufe, Jahrgangsstufe 12, weiterführende Schule, gymnasiale Oberstufe, Qualifikationsphase
Stichwort:Auslandstrennungsgeld
Leitsatz:§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 1. Halbsatz BUKG ist analog auf die Fälle anzuwenden, in denen - der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe in den Jahrgangsstufen 12 und 13 im 13-stufigen Schulsystem entsprechend - über die Jahrgangsstufen 11 und 12 hinweg die Qualifikation für die die Ausbildung des Kindes an einer (allgemeinbildenden oder anderen) weiterführenden Schule abschließende Prüfung erworben wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10095/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10044/05.OVG vom 29.04.2005

Rechtsgebiete:BUKG, AUV, ATGV
Schlagworte:Versetzung, Versetzung in den Ruhestand, Ruhestand, Umzugskostenvergütung, Zusage, Auslandstrennungsgeld, Umzug, Vorwegumzug, Auslandsumzug, Rückumzug
Stichwort:Auslandstrennungsgeld
Leitsatz:Bei einem Rückumzug aus dem Ausland ins Bundesgebiet aus Anlass der Versetzung in den Ruhestand steht dem Beamten/Soldaten lediglich Umzugskostenvergütung nach § 19 AUV für einen Umzug nach einem frei gewählten Wohnort im Inland zu. Weitergehende Ansprüche nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Auslandstrennungsgeldverordnung bestehen nicht (hier entschieden für den Fall des Vorwegumzuges, § 10 ATGV).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10044/05.OVG


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