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Auslandsschuldienst

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 27/07 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:GG, HBG
Schlagworte:Auskunft, Auslandsschuldienst, Beförderungsverfahren, Beurlaubte Lehrer, Bewerbungsverfahrensanspruch
Stichwort:Auslandsschuldienst
Leitsatz:Die Beförderungspraxis für beurlaubte hessische Lehrkräfte, die im Auslands- oder Privatschuldienst tätig sind, hat sich an denselben Anforderungen zu orientieren wie bei Inlandsbeförderungen (klarstellend zu Hess. VGH, B. v. 08.02.2006 - 1 UZ 1827/06 -). Es hat ein Auswahlverfahren stattzufinden, das einen aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich aller laufbahnrechtlich für eine Beförderung in Betracht kommenden Studienräte/Studienrätinnen am Maßstab des an ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 zu stellenden Anforderungen ermöglicht und bei dem sichergestellt ist, dass nur der/die am besten Geeignete(n) befördert wird/werden.

Der in diesen Fällen bestehende Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst auch den Anspruch auf rechtzeitige Information über die Person des/der ausgewählten Bewerber sowie die Möglichkeit, von den wesentlichen Auswahlerwägungen Kenntnis zu nehmen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 27/07



BAG – Urteil, 9 AZR 209/05 vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:GG, BGB, ZPO, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB XI, BHO, BeamtVG, BAT, ATV vom 1. März 2002
Schlagworte:Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Auslandsschuldienst
Stichwort:Auslandsschuldienst
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 209/05

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1185/04 vom 02.02.2005

Rechtsgebiete:GG, BAT, BGB
Schlagworte:Auslandsschuldienst, Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten, Fürsorgepflicht, Sozialversicherungsbeiträge
Stichwort:Auslandsschuldienst
Leitsatz:1. Ist ein angestellter Lehrer für die Dauer eines Einsatzes an einer ausländischen Schule der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 50 Abs. 2 BAT ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt, entfällt damit gleichzeitig die Verpflichtung des Landes zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen Zeitraum.

2. Eine solche Zahlungspflicht folgt auch weder aus Art. 3 Abs. 1 GG noch aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht.

3. Ob der Bund zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Lehrern im Auslandseinsatz verpflichtet ist, bleibt unentschieden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1185/04


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