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Auslagenerstattung

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, III ZR 298/08 vom 16.07.2009

Rechtsgebiete:StrEG, StPO, ZPO, RVG
Stichwort:Auslagenerstattung
Leitsatz:Lassen sich die Verteidigungsauslagen, die für Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren anfallen, von denen, die für gegen die Strafverfolgungsmaßnahme gerichtete Tätigkeiten entstehen und nach §§ 2, 7 StrEG zu entschädigen sind, nicht abgrenzen, so ist der ersatzfähige Anteil nach Maßgabe des § 287 ZPO zu schätzen. Dies gilt auch dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit "deckungsgleich" ist, d.h. wenn während des gesamten Zeitraums, in dem der Verteidiger für seinen Mandanten tätig geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren lief als auch die entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme (hier: Sicherstellung von Sachen) aufrechterhalten wurde (Fortführung von und Abgrenzung zu BGHZ 68, 86).

Beauftragt der Entschädigungsberechtigte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche gemäß § 10 StrEG, so sind die dafür anfallenden Gebühren gleichfalls als Teil des Vermögensschadens erstattungsfähig. Der Gegenstandswert des zu erstattenden Anwaltshonorars richtet sich nach der Höhe des Entschädigungsbetrags, wobei der von Gesetzes wegen zu erstattende und nicht (nur) der von der Landesjustizverwaltung zuerkannte Betrag maßgeblich ist.
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 298/08



BVERFG – Beschluss, 1 BvL 142/09 vom 18.05.2009

Rechtsgebiete:GG, BGB
Stichwort:Auslagenerstattung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvL 142/09

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1813/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Auslagenerstattung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 1813/08

BSG – Urteil, B 2 U 2/07 R vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige Unternehmerversicherung - ehrenamtliche Tätigkeit - Berufsorganisation - Berufsverband - Verbandsvorsitzender - Arbeitsunfall - Dienstreise - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Betriebsdienlichkeit - berufsbezogene Besprechung - dritter Ort
Stichwort:Auslagenerstattung
Leitsatz:Ein freiwillig versicherter Unternehmer, der als ehrenamtliches Vorstandsmitglied seines Berufsverbandes an einer berufsbezogenen Besprechung mit den Vertretern anderer Berufsverbände teilnimmt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 2/07 R


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