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Auslagenentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 322/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Rechtsmittelbeschränkung, Auslagenentscheidung
Stichwort:Auslagenentscheidung
Leitsatz:Für die Beurteilung des Erfolges einer auf den Strafausspruch beschränkten Berufung im Sinne von § 473 Abs. 3 StPO ist es nicht maßgeblich, dass das Berufungsgericht in seinem Bewährungsbeschluss nach § 268 a StPO eine gegenüber dem Amtsgericht wesentlich geringere Geldauflage angeordnet hat.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 322/08



OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 345/07 vom 25.09.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nebenkläger, Auslagenentscheidung, Beschwerdebefugnis
Stichwort:Auslagenentscheidung
Leitsatz:Eine sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen die für ihn nachteilige Auslagenentscheidung wird durch die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis nach §§ 400 Abs. 1, 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs. StPO nicht ausgeschlossen.

Hat der Angeklagte mit seinem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg, so ist bei der Entscheidung über die dem Nebenkläger im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwenigen Auslagen § 472 Abs. 1 StPO entsprechend anzuwenden.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 345/07

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 439/06 vom 07.09.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafmaßberufung, Kostenentscheidung, Teilerfolg, Auslagenentscheidung
Stichwort:Auslagenentscheidung
Leitsatz:Zur Kostenentscheidung bei der Strafmaßberufung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 439/06

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 123/06 vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Urteilsberichtigung, Auslagenentscheidung, unterlassene, Rechtsmittel
Stichwort:Auslagenentscheidung
Leitsatz:Das versehentlich unterlassene Auferlegen der notwendigen Auslagen eines Freigesprochenen auf die Staatskasse kann nicht im Wege einer Urteilsberichtigung nachgeholt werden. Ist insoweit - wie im jugendgerichtlichen Berufungsverfahren - eine sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung nicht zulässig, so verbleibt es bei der fehlerhaften Auslagenentscheidung. Eine analoge Anwendung von § 33 a StPO zugunsten des Freigesprochenen kommt nicht in Betracht.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 123/06


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