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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 109/08 vom 23.07.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Kosten, Auslagen, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit, Rechtsmittel
Stichwort:Auslagen
Leitsatz:Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbeschlusses nach § 153a StPO trotz unterbliebener Entscheidung über die Auslagen des Nebenklägers (Aufgabe der Vorentscheidung vom 29.9.1999 in NStZ-RR 2000, 256)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ws 109/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 48/08 vom 14.07.2008

Rechtsgebiete:StrEG, StPO
Schlagworte:Strafrechtsentschädigung, Entschädigung, Kosten, Auslagen, Verteidiger, Durchsuchung, Wohnung, Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde, Beschwerde, PKH, Prozesskostenhilfe
Stichwort:Auslagen
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 48/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 137/04 vom 08.07.2008

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Zitiergebot, Auslagen, Betreuungsgebühr, Hebegebühr
Stichwort:Auslagen
Leitsatz:1. Kann einer notariellen Kostenrechnung auf Grund der Bezeichnung der berechneten Auslagen eindeutig entnommen werden, auf welchem Absatz oder welchem Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragrafen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen, ist die Angabe des Absatzes oder Gliederungspunktes der Vorschrift entbehrlich (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 14.12.2006 -V ZB 115/06-).

2. Eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO kann neben einer Hebegebühr entstehen, wenn zwei verschiedene Auftragsverhältnisse vorliegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 137/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 18.07 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:VermG, EGBGB, VwVfG
Schlagworte:Behörde, Bestellung, Bestellungsbehörde, Privater, privater Dritter, maßgeblich, maßgebliche Rechtsgrundlage, Begründungselement, Vergütung, Auslagen, Vergütungsanspruch, Kostentragung, Vorfinanzierung, Risikoausfall, Analogie, Normzweck, Interessenlage, gesetzliche Vertreter
Stichwort:Auslagen
Leitsatz:1. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i.V.m. § 16 Abs. 3 VwVfG räumt dem gesetzlichen Vertreter, der auf Antrag eines Dritten bestellt worden ist, keinen Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner baren Auslagen gegen die Bestellungsbehörde ein.

2. Normzweck und Interessenlage gebieten keine analoge Anwendung von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i.V.m. § 16 Abs. 3 VwVfG mit der Folge, dass der gesetzliche Vertreter einen Vergütungs- und Erstattungsanspruch gegen einen privaten Dritten geltend machen kann, der seine Bestellung beantragt hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 18.07


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