JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auslage
| Rechtsgebiete: | AktG, HGB |
| Stichwort: | Auslage |
| Leitsatz: | 1. Ein Jahresabschluss ist auch dann gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig, wenn seine Prüfung vor der Fassung des Billigungsbeschlusses des Aufsichtsrats zwar nicht vollständig unterblieben ist, die durchgeführte Prüfung aber Mindestanforderungen nicht genügt. 2. Zu den Mindestanforderungen zählt zum einen die Vorlage eines unterzeichneten Prüfungsberichts. Die nach dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer gebotene Siegelung ist allerdings zur Wahrung der Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nicht erforderlich. 3. Zu den Mindestanforderungen zählt zum anderen die schriftliche Erteilung eines Bestätigungsvermerks. Dabei sind die Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG bereits gewahrt, wenn der Bestätigungsvermerk in dem vom Wirtschaftsprüfer unterzeichneten Prüfungsbericht wiedergegeben ist. 4. Zur Wahrung der vorgenannten Mindestanforderungen genügt es, wenn der Abschlussprüfer den von ihm zunächst nur als Entwurf vorgelegten Prüfungsbericht vor der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterzeichnet und erkennen lässt, den unterzeichneten Bericht als rechtsverbindliche Erklärung behandeln zu wollen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 20 U 8/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, KostO |
| Stichwort: | Auslage |
| Leitsatz: | 1. Bei der Aktenversendung an eine am Strafverfahren nicht beteiligte gesetzliche Krankenkasse zur Prüfung von eventuell aus übergegangenem Recht gemäß § 116 SGB X bestehenden Schadenersatzansprüchen handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit, auf die die Vorschriften des GKG keine Anwendung finden. 2. Die Landeskasse kann für die aufgrund eines Amtshilfeersuchens erfolgte Aktenversendung keine Auslagenpauschale nach § 137 Abs. 1 KostO in Ansatz bringen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Ws 92/09 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Erinnerung, aufschiebende Wirkung, Anordnung, Kostenansatz |
| Stichwort: | Auslage |
| Leitsatz: | Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gem. § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG kommt in entsprechender Anwendung des Maßstabes aus § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Frage, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes bestehen und damit ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist, oder - bei offener Rechtslage - die vorläufige Vollstreckung der Kosten für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zu Folge hätte. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 281/09 | |
| Rechtsgebiete: | LGebG |
| Schlagworte: | Badegewässeruntersuchung, Badegewässerüberwachung, öffentliche Leistung, Gebühr, Wasserprobe, Zurechenbarkeit, Kostendeckungsprinzip, Gebührenbemessung |
| Stichwort: | Auslage |
| Leitsatz: | 1. Bei der hygienischen Untersuchung eines Badegewässers, das sich unmittelbar vor der Badestelle eines Campingplatzes befindet, handelt es sich um eine dem Betreiber des Campingplatzes individuell zurechenbare öffentliche Leistung, für die er zu einer Gebühr herangezogen werden kann. 2. Einem besonderen - über den Normalfall hinausgehenden - öffentlichen Interesse bei öffentlichen Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 LGebG ist nicht auf der Ebene der Gebührenkalkulation, sondern durch Gebührenermäßigungen oder -befreiungen Rechnung zu tragen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2036/07 | |
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