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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 LA 404/07 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:FeV, FS-Richtlinien, StVG
Schlagworte:Alkoholmissbrauch, Beurteilungszeitpunkt, Fahrerlaubnis, ausländische, Fahrerlaubnis, Entziehung
Stichwort:ausländische
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 404/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 123/04 vom 30.11.2004

Rechtsgebiete:KrPflAPrV, KrPflG, Richtlinie 77/452/EWG
Schlagworte:Ausbildung, ausländische, Ausbildungsstand, Gleichwertigkeit, Auskunft, amtliche, Berufsbezeichnung, Bildungsabschluss, ausländischer, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gleichwertigkeit, Krankenschwester, Polen, Sachverständigengutachten, anitzipiertes
Stichwort:ausländische
Leitsatz:Eine 1980 an einem Medizinischen Lyzeum in Polen mit dem Reifezeugnis und der Erlaubnis, die polnische Berufsbezeichnung "Diplomierte Krankenschwester" zu führen, abgeschlossene Ausbildung ist einer deutschen Ausbildung zur "Gesundheits- und Krankenpflegerin" nicht gleichwertig i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 KrPflG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 123/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 497/03 vom 22.10.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GG, EMRK, AuslG
Schlagworte:Rechtsverhältnis, Abwägung, Erfolgsaussicht, Abschiebung, Ehe, Duldung, Eheführung, Ehe, ausländische, Aufenthaltsrecht : Ehegatte, ausländischer
Stichwort:ausländische
Leitsatz:1. Eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO kann nicht ergehen, wenn das erforderliche Rechtsverhältnis nicht durch einen Antrag bei der Behörde begründet worden ist.

2. Die Entscheidung nach § 123 Abs. 1 VwGO ergeht auf der Grundlage einer Interessenabwägung, wenn die Erfolgsaussichten nicht in der einen oder anderen Richtung offensichtlich sind.

3. Die Abschiebung ist rechtlich unmöglich, wenn sich der Ausländer auf Art. 6 Abs. 1 GG bzw. auf Art. 8 Abs. 1 EMRK berufen kann.

4. Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet nicht, die Eheführung einer rein ausländischen Ehe im Bundesgebiet zu gewährleisten. Ein Schutz ist aber zu berücksichtigen, wenn ein Ehegatte ein auf Dauer gesichertes Aufenthaltsrecht besitzt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 497/03

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 11 UF 8/03 vom 01.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versorgungsanrechte, ausländische, Versorgungsausgleich, schuldrechtlicher, Aussetzung
Stichwort:ausländische
Leitsatz:1.Zum Verfahren bei ungeklärten ausländischen Anrechten auf Seiten des im Übrigen ausgleichsberechtigten Ehegatten.

2. Für eine Verweisung in den schuldrechtlichen Ausgleich fehlt (u.a. im Hinblick auf den Vorrang des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich) eine hinreichende gesetzliche Grundlage.

3. Für eine Aussetzung oder ein Ruhen des Verfahrens besteht kein Anlass, wenn in absehbarer Zeit eine (ergänzende ) Aufklärung hinsichtlich der ausländischen Anrechte nicht zu erwarten ist (z.B. mangels Aufklärungsmöglichkeiten und/oder Aufklärungsinteresses auf Seiten der Parteien ).

4. In diesen Fällen kann eine das Verfahren (vorläufig) abschließende feststellende Entscheidung mit dem Inhalt getroffen werden, dass ein Versorgungsausgleich zur Zeit nicht stattfinde. Diese Entscheidung unterliegt der späteren Abänderung gem. § 10a VAHRG.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 11 UF 8/03


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