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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1018/01 vom 23.04.2002

Rechtsgebiete:BVFG, AuslG
Schlagworte:Aufnahmebescheid, Ausländerrechtliche Wirkung, "Dauerbleiberecht", Abschiebungsandrohung
Stichwort:Ausländerrechtliche Wirkung
Leitsatz:1. Allein der Besitz eines Aufnahmebescheides des Bundesverwaltungsamtes nach § 27 Abs. 1 BVFG, der nicht zurückgenommen wurde, vermittelt nach negativem Ausgang des Verfahrens auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung kein "Dauerbleiberecht" im Bundesgebiet.

2. Der Besitz eines Aufnahmebescheides steht in diesem Fall dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht entgegen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1018/01




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