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Ausländergesetz

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11318/06.OVG vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:2004/38/EG, AufenthG, FreizügG/EU, VwVfG
Schlagworte:2004/38/EG, Abschiebungsandrohung, Aufenthaltsgesetz, Ausländer, Ausländergesetz, Ausländerrecht, Ausreisepflicht, Außerkrafttreten, Ausweisung, Befristung, Bestandskraft, Einreise, Einreisesperre, Einreiseverbot, Europäische Union, Feststellung, Freizügigkeit, Freizügigkeitsgesetz, Freizügigkeitsrichtlinie, Gesetz, Gesetzesänderung, Inkrafttreten, Rechtsänderung, Rechtskraft, Rechtslage, Sachlage, Übergangsnorm, Übergangsvorschrift, Überleitung, Überleitungsnorm, Überleitungsvorschrift, Unionsbürgerschaft, Unionsbürger, Unwirksamkeit, Verlust, Verlustfeststellung, Wiederaufgreifen, Wiedereinreise, Wirksamkeit, Zuwanderungsgesetz
Stichwort:Ausländergesetz
Leitsatz:Ausweisungen von Unionsbürgern, die vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden sind, bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU wirksam.

Bei einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sind nur die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11318/06.OVG



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 259/04 vom 22.07.2004

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Ausländergesetz, unerlaubte Einreise, Anklage, Umfang der Anklage, Umgrenzungsfunktion
Stichwort:Ausländergesetz
Leitsatz:Zum Umfang der Informations- und Umgrenzungsfunktion der Anklage bei einem Verstoß gegen das AuslG.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 259/04

OLG-CELLE – Urteil, 21 Ss 17/03 vom 07.04.2003

Rechtsgebiete:AuslG, StGB, OWiG, StPO
Schlagworte:Nebenstrafrecht, Ausländergesetz
Stichwort:Ausländergesetz
Leitsatz:1. Für den Vorsatz der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG, § 27 StGB ist erforderlich, dass sich der Arbeitgeber bewusst ist, dass durch die Arbeitsaufnahme der legale Aufenthalt eines Touristen in Deutschland in einen illegalen Aufenthalt umschlägt (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 12 DV-AuslG). Diese Kenntnis ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch in der Baubranche nicht uneingeschränkt vorauszusetzen. Das pauschale Bewusstsein eines 'Verbotenseins' - das sich bei der Beschäftigung von Ausländern unter vielen Aspekten ergeben kann - reicht zur Begründung eines Tatvorsatzes nicht aus.

2. Verneint das Revisionsgericht endgültig das Vorliegen einer Straftat und nimmt es statt dessen eine Ordnungswidrigkeit an, so kann es bei hinreichenden Feststellungen des Tatgerichts entsprechend §§ 83 Abs. 3, 79 Abs. 6 OWiG nicht nur hinsichtlich des Straf-, sondern auch des Rechtsfolgenausspruchs selbst entscheiden.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 21 Ss 17/03

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 02.153 vom 23.09.2002

Rechtsgebiete:AuslG, GG, StGB
Schlagworte:Ausländergesetz, Ausweisung eines Asylberechtigten wegen Verurteilung n. d. BTMG, Gesamtstrafe, Generalprävention
Stichwort:Ausländergesetz
Leitsatz:1. Ist ein Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, richtet sich seine Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG.

2. Im Gegensatz zu § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG stellt § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG als Tatbestandsmerkmal nicht nur auf den Deliktscharakter ab, sondern auch auf die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Fälle besonders schwerer Kriminalität).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 02.153


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