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Ausländerbehörde: Zuständigkeit

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 288/07 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, VwVfG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung der, Ausländerbehörde: Zuständigkeit, Auslandsaufenthalt, Vertreter, vollmachtloser, Vollmacht
Stichwort:Ausländerbehörde: Zuständigkeit
Leitsatz:1. Die Regelung zur Bevollmächtigung eines Vertreters in § 14 VwVfG schließt die Befugnis der Ausländerbehörde nicht aus, vorübergehend eine vollmachtlose Vertretung des Ausländers zuzulassen. Besonderheiten des Einzelfalles können die Ausländerbehörde verpflichten, eine zeitlich begrenzte vollmachtlose Vertretung zu gestatten.

2. Verläßt der Ausländer für einen zeitlich begrenzten Zeitraum zu Urlaubszwecken die Bundesrepublik Deutschland, ist für seinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weiterhin die Ausländerbehörde des Ortes seines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet zuständig, nicht aber die für sein Urlaubsland zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 288/07




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