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Ausländer der zweiten Generation

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11361/08.OVG vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, VwGO
Schlagworte:Achtung des Privatlebens, Ausländerrecht, Ausländer der zweiten Generation, Ausnahme, Ausnahmefall, Ausweisung, Änderung der Rechtsprechung, Einzelfallwürdigung, Ergänzung von Ermessenserwägungen, Ermessen, Ermessensausweisung, Ermessensentscheidung, Ermessenserwägungen, europarechtskonforme Auslegung, gerichtliches Verfahren, höherrangiges Recht, Nachholung, Nachschieben von Gründen, private Belange, Regelausweisung, Straftat, Verhältnismäßigkeit, vollständige Nachholung
Stichwort:Ausländer der zweiten Generation
Leitsatz:Soweit aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, BVerwGE 129, 367) insbesondere bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme jeweils eine Ermessensentscheidung notwendig ist, kann bei vollständigem Fehlen solcher Ermessenserwägungen - anders als von der Rechtsprechung in europarechtskonformer Auslegung des § 114 Satz 2 VwGO in Fällen der Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern als Ausnahme zugestanden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 297) - eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erlaubt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11361/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 862/02 vom 25.09.2002

Rechtsgebiete:AuslG, GG, EMRK
Schlagworte:Ermessensausweisung, Verhältnismäßigkeit, Ausländer der zweiten Generation
Stichwort:Ausländer der zweiten Generation
Leitsatz:Die Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht gleichsam vorgegeben, wenn - insbesondere vermittelt durch seine Familie - soziale und soziokulturelle Beziehungen zu dem Staat seiner Staatsangehörigkeit bestehen. Es spricht einiges dafür, dass solche über die Familie vermittelte Beziehungen im Regelfall noch vorhanden sind (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196f.).

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK ist auch zu berücksichtigen, dass die deutsche Rechtsordnung zwischen der Ausweisung und der Abschiebung trennt und die Wirkungen der Ausweisung in der Regel insbesondere unter Berücksichtigung der familiären Belange des Ausländers befristet werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 862/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 1823/01 vom 17.04.2002

Rechtsgebiete:VwGO, VwZG, AuslG, ARB 1/80
Schlagworte:Öffentliche Zustellung, Ausländer der zweiten Generation
Stichwort:Ausländer der zweiten Generation
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Nachforschungs- und Ermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts vor der öffentlichen Zustellung einer Gerichtsentscheidung.

2. Zur Frage der Anwendbarkeit von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 auf einen im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen.

3. Durch das Eingreifen des Vorbehalts für die Geltung eines nach dem 1. Abschnitt des ARB 1/80 begründeten Beschäftigungs- und Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 wird nicht die Anwendbarkeit des innerstaatlichen deutschen Ausländerrechts ausgeschlossen.

4. Im Recht der Europäischen Gemeinschaften gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Ausweisung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1823/01


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