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OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 185/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:AHB
Schlagworte:Versicherung, Haftpflichtversicherung, Auskunftsobliegenheit, Auskunft, Obliegenheit
Stichwort:Auskunftsobliegenheit
Leitsatz:Hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer bereits Informationen zu Tatumständen mitgeteilt und hat der Versicherer diese für ausreichend gehalten, um sie einem Sachverständigen vorzugeben, so ist es nach der Erstattung des Gutachtens Sache des Haftpflichtversicherers, zu entscheiden und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, welche ergänzenden Informationen er mit welcher Genauigkeit noch erhalten will. Einer pauschalen Aufforderung, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, muss der Versicherungsnehmer nicht nachkommen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 185/08




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