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Auskunftsklage

Entscheidungen der Gerichte

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 1834/06 vom 16.02.2009

1. Bei Auslegung der einem leitenden Arzt (Chefarzt) erlaubten Nebentätigkeiten einschließlich des dazugehörigen Liquidationsrechts sind die Dienstpflichten von den Nebentätigkeiten abzugrenzen. Bei widersprüchlichen Regelung ist im Rahmen der Auslegung auch die bisherige Vertragspraxis zu berücksichtigen; ebenso wie den Dienstvertrag ergänzende Regelungen.

2. Auch leitende Ärzte sind verpflichtet, Rufbereitschaftsdienste zu leisten, wenn keine eindeutige entgegenstehende Regelung vereinbart ist.

3. Die im üblichen Rahmen erbrachten Rufbereitschaftsdienste können mit der Einräumung des Liquidationsrechts finanziell abgegolten sein.

4. Zur Frage der Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung in der Berufung durch Erhebung der Stufenklage.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 265/07 vom 04.06.2008

Die Erfüllung der "primären" Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten über den Verlauf der Geschäftsbeziehung (Kontostände u.ä.) schließt einen weitergehenden Anspruch des Bankkunden aus § 666 BGB auf zusätzliche Auskunft über einzelne ggf. auch schon bekannt gemachte Umstände nicht aus. Dieser Anspruch umfasst aber nicht die vollständige Rekonstruktion einer eine Vielzahl von Konten und sonstigen Bankdienstleistungen unfassenden Geschäftsbeziehung. Es ist der Bank auch gegen Vergütung nicht zumutbar, nachträglich sämtliche Transaktionen und andere die Vertragsbeziehung begleitenden Umstände nachzuvollziehen.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 973/07 vom 21.05.2008

1. Ein Arbeitgeber, der einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 61 Abs.1 HGB wegen wettbewwerbswidrigen Verhaltens eines Arbeitnehmers im Sinne von § 60 Abs. 1 HGB geltend macht, muss nicht darlegen, dass auch ohne die verbotene Wettbewerbstätigkeit ein Kontakt zwischen dem Arbeitgeber und dem Kunden bzw. Geschäftspartner zustande gekommen wäre. Vielmehr muss er darlegen, dass er ohne die wettbewerbswidrige Geschäftstätigkeit des Arbeitnehmers das betreffende Geschäft gemacht hätte. Dies ist nicht davon abhängig, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Geschäftspartner bzw. Kunden bereits vor der verbotenen Wetbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers Geschäftsbeziehungen oder geschäftliche Kontakte bestanden.

2. Der Schaden im Sinne von § 61 Abs.1, 1.Halbsatz HGB ist nicht mit dem betriebswirtschaftlich kalkulierten Gewinn gleichzusetzen. Vielmehr besteht er in der Differenz zwischen den Vermögensmassen (einerseits) ohne und (andererseits) unter Berücksichtigung des schadenstiftenden Ereignisses.

3. Wenn Gegenstand des wettbewerbswidrigen Verhaltens die Herstellung eines Produkts für den Geschäftspartner ist, kann der Arbeitgeber als Schaden den Unterschiedsbetrag zwischen Vertragspreis und Herstellungspreis beanspruchen. Dabei gehören zu den ersparten Kosten nicht die sog fixen Kosten oder Gemeinkosten (im Anschluss an BGH 22.02.1989 - VIII ZR 45/88).

BSG – Urteil, B 5a/4 R 79/06 R vom 22.04.2008

Ein Geldinstitut ist nicht verpflichtet, die für einen Zeitraum nach dem Tod des Rentenempfängers überwiesene Rente zurück zu überweisen, soweit über den Rentenzahlbetrag am Geldautomaten mittels Bankkarte und Geheimzahl verfügt wurde, bevor der RV-Träger die Rücküberweisung verlangt. Das gilt auch dann, wenn das Geldinstitut Name und Anschrift des Verfügenden nicht benennen kann (Abgrenzung zu BSG vom 4.8.1998 - B 4 RA 72/97 R = BSGE 82, 239 = SozR 3-2600 § 118 Nr 3; BSG vom 9.4.2002 - B 4 RA 64/01 R = SozR 3-2600 § 118 Nr 10 und BSG vom 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R).

LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 21/08 vom 17.04.2008

1. Zum Auskunftsanspruch eines Stellenbewerbers gegen ein Personalberatungsunternehmen über die Identität des Auftraggebers (potentiellen Arbeitgebers) wegen einer Stellenanzeige, in der sich u. a. der Satz befindet: "Das ideale Alter liegt zwischen Mitte und Ende 30."

2. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen "Altersdiskriminierung" besteht hier jedenfalls vor Inkrafttreten des AGG nicht.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 2180/07 vom 16.04.2008

Zur Frage der Wirksamkeit einer Bonusregelung, die zur Auszahlungsvoraussetzung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zu Ende des Geschäftsjahres erhebt, in dem Fall, dass der Mitarbeiter vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres verstirbt.

BAG – Urteil, 10 AZR 511/06 vom 26.09.2007

1. Das in den §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer. Es schützt auch Arbeitgeber, die kein Handelsgewerbe betreiben.

2. Solche Arbeitgeber können in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverstoß eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche geltend machen. Für die Verjährung der Ansprüche gilt die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB.

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 27/07 vom 31.05.2007

1. Nach § 242 BGB i. V. m. § 82 Abs. 2 S. 1 BetrVG hat auch in betriebsratslosen Betrieben der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert.

2. Dieser Anspruch bezieht sich nur auf die erteilte Lohnabrechnung und beinhaltet keinen Anspruch auf Auskunft über - nach Ansicht der klagenden Partei - nicht oder nicht im richtigen Umfang abgerechnete überobligatorische Leistungen.

3. Eine Verbindung einer Erläuterungsklage mit einem Antrag nach § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung bei fehlender Erläuterung binnen einer bestimmten Frist und einer nach (verspäteter) Erläuterung zur beziffernden Zahlungsklage ist unzulässig.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1155/06 vom 14.05.2007

1. Die Installation von Heizungen, das Anbringen von Klima- und Lüftungsanlagen, das Einbauen von Wasseranschlüssen, Bädern und Duschen sowie die Durchführung von Elektroarbeiten gehören zu den baulichen Leistungen im Sinne der betrieblichen Geltungsbereichsbestimmung des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV/Bau.

2. Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs.2 Abschn. VII Nr.12 VTV/Bau, wonach Betriebe des Klempnerhandwerks, des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes, des Elektroinstallationsgewerbes, des Zentralheizungs- und Lüftungsbauergewerbes sowie des Klimaanlagebaus grundsätzlich (mit Rückausnahme) vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages nicht erfasst werden, kommt nur dann zum Tragen, wenn von dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeübt werden, die einem der genannten Gewerbezweige zuzurechnen sind. Eine Zusammenrechnung der Tätigkeiten der genannten verschiedenen Gewerbezweige darf nicht erfolgen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 W 34/07 vom 26.04.2007

Der Streitwert für Stufenklage richtet sich nach dem höchsten Wert (beabsichtigter Leistungsanspruch), auch wenn die Klage insgesamt schon in der ersten Stufe abgewiesen wird.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1602/06 vom 26.03.2007

Die Voraussetzungen einer selbständigen baulichen Betriebsabteilung im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VI VTV/Bau liegen nicht vor, wenn die Arbeitnehmer je nach Auftragslage sowohl für bauliche wie für nichtbauliche Arbeiten eingesetzt werden.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 2262/05 vom 16.02.2007

Die Errichtung von Gewächshäusern bzw. die Mitwirkung an ihrer Erstellung ist Teil der Urproduktion und wird vom Geltungsbereich des VTV nicht erfasst.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 90/06 vom 16.02.2007

Die Einschränkung des Allgemeinverbindlichkeitserklärung vom 17.01.2000 für Arbeitgeber, die mittelbar ordentliche Mitglieder des Hauptverbandes der Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie sind (Abschnitt I. 2. a), setzt nicht die Tarifbindung dieser Arbeitgeber an einen anderen Tarifvertrag voraus.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 91/06 vom 15.01.2007

Der Streitwert für die Auskunftsklage gem. § 305 II S. 2 InsO richtet sich nach dem Aufwand des Klägers bei eigenständiger Ermittlung von Bestand und Höhe der Gläubigerforderung.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 216/05 vom 10.01.2007

Zu einer Stufenklage auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für ein Grundstück sowie nach Auskunftserteilung auf Gewinnausschüttung.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 515/06 vom 08.12.2006

Aus Beton gegossene Fertiggaragen sind Fertigbauteile im Sinn von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV und im Sinne von § 1 Abs. 1 Abschnitt I des Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Norddeutschland (TVZN). Betriebe, die diese Garagen herstellen, fallen dann nicht unter den Geltungsbereich des TVZN, wenn sie die Garage an ihrem bestimmungsgemäßen Ort selber aufstellen und am Stichtag 01.05.1974 bzw. 1 Jahr nach Produktionsaufnahme nicht Mitglied in einem der den TVZN abschließenden Verbände werden.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 438/06 vom 30.11.2006

1. Bestand eines Arbeitsvertrages mit einem Mitinhaber/Gesellschafter einer ärztlichen Praxisgemeinschaft als BGB-Gesellschaft oder mit dieser.

2. Wertung einer seitens der Praxisgemeinschaft ausgesprochenen - vom Mitinhaber/BGB-Gesellschafter als "Geschäftsführender Gesellschafter" unterzeichneten - Kündigung als "auch" dessen Kündigung des allein mit ihm bestehenden Arbeitsvertrages.

BAG – Urteil, 10 AZR 576/05 vom 18.10.2006

1. Der Einbau vorgefertigter Türen, Tore und Fenster erfüllt nicht das Tätigkeitsbeispiel "Fertigbauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV, sondern das Tätigkeitsbeispiel "Trocken- und Montagebauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV. Fertigbauarbeiten im Tarifsinne werden nur dann ausgeführt, wenn komplette Baueinheiten auf der Baustelle eingebaut oder zusammengefügt werden und dadurch die herkömmliche, konventionelle Arbeitsweise am Bau ersetzt wird.

2. Nach dem Grundsatz der Spezialität kommt in einem Fall der Tarifkonkurrenz bzw. Tarifpluralität grundsätzlich allein der Tarifvertrag zur Anwendung, der dem Betrieb räumlich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten gerecht wird.

3. Unterfällt ein Betrieb dem betrieblichen Geltungsbereich des für allgemeinverbindlich erklärten VTV, ist der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 AEntG und somit gesetzlich zur Abführung von Beiträgen zur Urlaubskasse verpflichtet. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bindung wird der VTV durch einen für den Betrieb an sich tarifrechtlich geltenden sachnäheren Tarifvertrag nicht verdrängt, wenn die Anwendung der Urlaubsregelungen des § 8 BRTV und die Teilnahme des Arbeitgebers am Urlaubskassenverfahren seinen Arbeitnehmern einen tatsächlichen Vorteil verschafft, der deutlich zu ihrem sozialen Schutz beiträgt.

4. Im Geltungsbereich des AEntG kann der Grundsatz der Tarifeinheit durchbrochen sein.

5. Unterfällt sein Betrieb sowohl dem betrieblichen Geltungsbereich des für allgemeinverbindlich erklärten VTV als auch einem gegenüber dem VTV sachnäheren, baufremden Tarifvertrag, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, an die ZVK Beiträge für Lohnausgleich und für die Erstattung von Kosten der Berufsausbildung abzuführen.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 Sa 55/05 vom 18.10.2006

1. Zahlt der Arbeitgeber einen durch Betriebsvereinbarung zugesagten Bonus nicht oder nicht in voller Höhe, kann der Arbeitnehmer ohne vorherige Auskunftsklage eine Leistungsklage erheben, wenn er bestimmte Berechnungskriterien annimmt.

2. Auf der Grundlage des in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Orientierungsrahmens in Verbindung mit dem Rechtsgedanken der Bedingungsvereitelung des § 162 Abs. 1 BGB steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf den (höheren) Bonus zu, wenn der Arbeitgeber es trotz einer bestehenden Pflicht unterlässt, eine die Rahmenregelung ausfüllende konkrete Zielvereinbarung oder Zielvorgabe zu initiieren.

3. Zur Berechnung der Anspruchshöhe kann auf die in den Vorjahren angewandten Kriterien zurückgegriffen und im Hinblick auf die einzelnen Parameter ein Durchschnitt aus den zurückliegenden Jahren gebildet werden, wenn es auch in den Vorjahren nicht zu einer ausfüllenden Zielvereinbarung oder Zielvorgabe kam. Eine solche Schätzung des Leistungsumfangs nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Anspruchszeitraum vergleichbar blieb und keine Anhaltspunkte für einen der Durchschnittsbildung entgegenstehenden Willen der Betriebspartner bestehen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 2291/05 vom 18.09.2006

Restaurierungsarbeiten an Gebäuden in der Form von Ausbesserungsarbeiten mittels Mörtel und Putzes sind bauliche Leistungen im Sinne der bautarfvertraglichen Bestimmungen. Das gilt auch, wenn derartige Arbeiten an Denkmälern durchgeführt werden.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 251/05 vom 13.06.2006

1. Die Veröffentlichung von Fotos vom Einkaufsbummel einer langjährigen Ministerpräsidentin unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt war durch ein erhebliches öffentliches Interesse gerechtfertigt. Dagegen war es mit der berechtigten Hoffnung auf Schutz und Achtung der Privatsphäre nicht mehr vereinbar, trotz Protestes der Betroffenen ihre ständige Beschattung durch Fotografen am Folgetag fortzusetzen, ohne dass ein Ende absehbar war.

2. Wird mit einem Abmahnschreiben und sodann - nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung - mit einem Abschlussschreiben dasselbe Unterlassungsbegehren verfolgt, fällt für die außergerichtliche Vertretung nur eine einheitliche Geschäftsgebühr an.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1644/05 vom 08.05.2006

1. Das Verlegen von Laminat gehört nach Herkommen und Üblichkeit auch zu den Tätigkeiten, die von Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden.

2. Ein Betrieb, von dem, bezogen auf ein Kalenderjahr, arbeitszeitlich überwiegend Anstricharbeiten, Putzarbeiten und Laminatverlegearbeiten durchgeführt werden, zählt zu den vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarfverträge ausdrücklich ausgenommenen Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks, soweit die Putzarbeiten allein oder in Zusammenrechnung mit anderen vom Betrieb durchgeführten, in § 1 Abs.2 Abschn. IV und V VTV/Bau genannten Tätigkeiten nicht arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn Anstricharbeiten mehr als 20% der Gesamtarbeitszeit ausmachen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 1426/04 vom 25.07.2005

Der Transport von Gussasphalt in Asphaltkochern ist keine baugewerbliche Leistung.

BGH – Urteil, III ZR 119/04 vom 16.12.2004

Zur Frage, wann der Makler den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über den Erwerb einer aus (Publikums-)Kommanditgesellschaften bestehenden Unternehmensgruppe erbracht hat.

BAG – Urteil, 10 AZR 169/04 vom 24.11.2004

Wird eine Klage auf Erteilung von Auskünften verbunden mit einem Antrag gem. § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung für den Fall der nicht fristgemäßen Erteilung der Auskunft, ist ein gleichzeitig für den Fall der fristgemäß erteilten Auskunft gestellter unbestimmter Antrag auf die Leistung, die sich aus der Auskunft ergibt, unzulässig.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 59/04 vom 08.09.2004

1. Zur Frage der Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten im Falle einer Auskunftsklage gegen den Testamentsvollstrecker.

2. Grundsätzlich keine Ernennung des Alleinerben zum alleinigen Testamentsvollstrecker.

BAG – Urteil, 10 AZR 580/03 vom 28.07.2004

Die Höhe der Entschädigung bei einer Auskunftsklage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes gemäß § 61 Abs. 2 ArbGG ist in der Regel mit 80 % der erwarteten Beitragssumme zu berechnen. Eine generelle Bemessung mit 25 % widerspricht den Zwecken der Vorschrift, einerseits Druck auf tarifunterworfene Arbeitgeber auszuüben, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen, und andererseits im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit nicht von vornherein den Gläubiger dazu zu zwingen, neben der Auskunftsklage noch eine (Mindest-)Beitragsklage zu erheben.

OLG-DRESDEN – Beschluss, 8 U 454/03 vom 01.12.2003

Zur Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei Abtretung.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 512/00 vom 14.07.2003

1. Ein polnisches Unternehmen, das Arbeitnehmer zur Erbringung baulicher Leistungen in die Bundesrepublik Deutschland entsendet, ist zur Erbringung der nach den für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträgen vorgesehenen Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen auch dann verpflichtet, wenn zwar im Gesamtbetrieb, also unter Einrechnung der in Polen erbrachten betrieblichen Tätigkeiten, nichtbauliche Leistungen arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden, gleichzeitig aber eine baugewerbliche Betriebsabteilung unterhalten wird, der die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zuzuordnen sind (im Anschluss an BAG 26.06.2002 - 9 AZR 322/01).

2. § 1 Abs. 1 und 3 AEntG und die dadurch vorgenommene Erstreckung tariflicher Normen auf ausländische Arbeitgeber aus Nicht-EG-Ländern verstößt weder gegen höherrangiges Recht noch gegen zwingende Vorschriften des deutschen Urlaubsrechts.

BGH – Urteil, III ZR 109/02 vom 03.07.2003

Bei einer Stufenklage kann der zunächst unbestimmte Antrag dritter Stufe auf Herausgabe von Wertpapieren oder Zahlung des Erlöses oder Leistung von Schadensersatz lauten.

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