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Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 61/01 vom 30.03.2004

Rechtsgebiete:EBRG
Schlagworte:Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe
Stichwort:Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe
Leitsatz:Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Auskünfte verlangen, die er benötigt, um beurteilen zu können, ob die Voraussetzungen für die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats oder die Vereinbarung eines Verfahrens zur grenzüberschreitenden Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen oder Unternehmensgruppen vorliegen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine gewisse tatsächliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Voraussetzungen des EBRG erfüllt sind.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 61/01




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