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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 TG 743/04 vom 22.03.2004

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Ausgrenzung, Diskriminierung, einmalige Leistung der Sozialhilfe, Klassenfahrt, schulische Gemeinschaftsveranstaltung, Schülertausch
Stichwort:Ausgrenzung
Leitsatz:Kann ein Schüler aus wirtschaftlichen Gründen an einer freiwilligen Veranstaltung wie dem Schüleraustausch nicht teilnehmen, so ist der Sozialhilfeträger grundsätzlich nicht verpflichtet, Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine einmalige Leistung zu gewähren.

Dies gilt insbesondere, wenn die TeilnehmerInnen an dem Schüleraustausch durch das Los ermittelt worden sind und die Mehrheit der SchülerInnen der Klasse aus Platzgründen sowieso zu Hause bleiben müssen.

Nimmt der hilfebedürftige Schüler das auf ihn entfallende Los nicht in Anspruch, so wird er nicht in einer Weise diskriminiert, die sich mit den Aufgaben der Sozialhilfe nicht vereinbaren lässt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 TG 743/04




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