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Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 358/06 vom 11.03.2008

Rechtsgebiete:UmwG, BetrAVG, BGB, ZPO
Schlagworte:Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten
Stichwort:Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten
Leitsatz:1. Versorgungsverbindlichkeiten können durch umwandlungsrechtliche Ausgliederung auch auf eine Rentnergesellschaft übertragen werden. Einer Zustimmung der Versorgungsempfänger bedarf es nicht. Ihnen steht auch kein Widerspruchsrecht zu.

2. Eine unzureichende Ausstattung der Rentnergesellschaft führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge, kann aber Schadenersatzansprüche auslösen. Den versorgungspflichtigen Arbeitgeber trifft grundsätzlich die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Gesellschaft, auf die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, so auszustatten, dass sie nicht nur die laufenden Betriebsrenten zahlen kann, sondern auch zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 358/06




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