JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausgleichsverbindlichkeit
| Rechtsgebiete: | VermG, DMBilG, URüV |
| Schlagworte: | Wesentliche Verbesserung der Vermögenslage, Ausgleichsverbindlichkeit, D-Mark-Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz, Rückgabebilanz, Eigenkapital, Eigenkapitalquote, Mindestkapital, Erlass der Ausgleichsverbindlichkeit, Umwandlung der Ausgleichsverbindlichkeit, Tilgung der Ausgleichsverbindlichkeit, Unternehmensrückgabe |
| Stichwort: | Ausgleichsverbindlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Bei der nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VermG vorzunehmenden Berechnung der Eigenkapitalquote im Fall der Rückgabe ist die Minderung des Eigenkapitals, die durch die Ausweisung einer Ausgleichsverbindlichkeit in der Bilanz verursacht wird, nicht zu berücksichtigen. 2. Der Berechnung einer auszugleichenden wesentlichen Verbesserung der Vermögenslage ist die Bilanz zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe zugrunde zu legen. 3. Liegt eine wesentliche Verbesserung der Vermögenslage vor, ist grundsätzlich ein Ausgleich in Höhe der nach § 25 DMBilG errechneten Ausgleichsverbindlichkeit zu leisten. Dieser Betrag ist gegebenenfalls nach § 5 Abs. 3 URüV teilweise zu erlassen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.04 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, URüV |
| Schlagworte: | Unternehmensrestitution, Unternehmensgesetz, Überprüfung und Anpassung, Liquidation, werbende Tätigkeit, Einstellung des Geschäftsbetriebes, Gesamtvollstreckung, übernommene Verbindlichkeiten, Kaufpreis, Umlaufmittel, Ausgleichsverbindlichkeit, Überkapitalisierung, Teilbarkeit eines Anpassungsantrages, zurückzuzahlenden Gegenleistungen |
| Stichwort: | Ausgleichsverbindlichkeit |
| Leitsatz: | Die Liquidation eines nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzes der DDR zurückgegebenen Unternehmens steht einem Antrag nach § 6 Abs. 8 VermG auf Überprüfung und Anpassung der Rückgabe an die Bedingungen des Vermögensgesetzes nur insoweit entgegen, als die jeweiligen im Rahmen des Anpassungsbegehrens verfolgten Ansprüche ein werbend tätiges Unternehmen voraussetzen (Weiterführung des Urteils vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 8 C 40.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 52). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 29.04 | |
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