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Ausgleichssicherung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10317/05.OVG vom 14.09.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, LBauO
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Abwägung, Abwägungsgebot, Abwägungsfehler, Abwägungsdefizit, Gewerbegebiet, Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Lärmschutz, Immissionsschutz, Lärmimmissionen, Staubimmissionen, Bauhof, Betonmischanlage, Schallleistungspegel, flächenbezogener Schallleistungspegel, Trennungsgebot, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Eingriff, Erschließungsanlage, Müllabfuhr, Baufenster, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Ausgleichssicherung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Offenlegung, erneute Offenlegung
Stichwort:Ausgleichssicherung
Leitsatz:Für eine abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in Natur und Landschaft durch sonstige geeignete Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB F: 1997 (= § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB F: 2004) reicht es nicht aus, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses lediglich Eigentümerin ausgleichsgeeigneter Grundstücke ist oder ein unbefristetes Verfügungsrecht über solche Grundstücke hat. Zusätzlich muss sich aus den Gesamtumständen des konkreten Planungsverfahrens ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde hinsichtlich der Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf derartigen Grundstücken ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10317/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11016/02 vom 20.01.2003

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO, ROG, GemO, LPlG, RoV
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Abwägung, Abwägungsfehler, Ausgleich, Eingriff, Ausgleichssicherung, städtebaulicher Vertrag, Pachtvertrag, Doppelverpachtung, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Privatbelang, privater Belang, Bauvorbescheid, Antragsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Normenkontrollantrag, Raumordnungsverfahren, Windkraftanlage, Windenergieanlage, raumbedeutsames Vorhaben, ergänzendes Verfahren, Satzungsbeschluss, regionaler Raumordnungsplan, Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, interkommunale Abstimmung
Stichwort:Ausgleichssicherung
Leitsatz:Heilt eine Gemeinde Abwägungsfehler eines Bebauungsplans, der im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt worden ist, durch erneuten Satzungsbeschluss im ergänzenden Verfahren, so braucht sie grundsätzlich weder Ermittlungen über das unveränderte Fortbestehen aller Abwägungsgrundlagen anzustellen noch sich erneut mit Belangen zu befassen, die nicht Gegenstand des vom Normenkontrollgericht festgestellten Fehlers sind. Etwas anderes gilt allerdings für abwägungserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die der Gemeinde bei Durchführung des ergänzenden Verfahrens bekannt werden oder für sie ohne weiteres erkennbar sind.

Zu den Anforderungen an die vertragliche Sicherstellung des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 S. 3 1. Alt. BauGB.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11016/02


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