JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausgleichsmaßnahmen
| Rechtsgebiete: | GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung |
| Stichwort: | Ausgleichsmaßnahmen |
| Leitsatz: | Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368). Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann. - Wie Urteil vom selben Tag - BVerwG 2 C 61.03 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 52.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung |
| Stichwort: | Ausgleichsmaßnahmen |
| Leitsatz: | Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368). Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 61.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung |
| Stichwort: | Ausgleichsmaßnahmen |
| Leitsatz: | Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368). Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann. - Wie Urteil vom selben Tag - BVerwG 2 C 61.03 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 50.03 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB, StVO |
| Schlagworte: | Ausgleichsmaßnahmen, Abwägungsgebot, Bebauungsplan, Eingriffsregelung, Friedhofserweiterung, Lärmbewältigung, Straßenplanung, Verkehrslärmschutz, Vollkompensation |
| Stichwort: | Ausgleichsmaßnahmen |
| Leitsatz: | Einer planenden Gemeinde obliegt es grundsätzlich, bei der Planung von Straßen im Rahmen der Abwägung auch solche Erhöhungen der Lärmbelastungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls planerisch zu bewältigen, die unterhalb der Schwelle schädlicher, insbesondere gesundheitsbeeinträchtigender Auswirkungen im Sinne des § 41 BImSchG bleiben. Die Regelung des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB stellt hinlänglich klar, dass über die mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verbundenen Ziele und Aufgaben in der Bauleitplanung uneingeschränkt im Rahmen der planerischen Abwägung zu entscheiden ist. Einzelfall, in welchem der Verzicht auf eine Vollkompensation des planbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft nicht zu beanstanden ist, weil der Eingriff überwiegend durch eine im öffentlichen Interesse liegende Friedhofserweiterung erfolgt und der Gemeinde keine Flächen zur Verfügung stehen, auf denen sie zu vertretbaren Bedingungen Ausgleichsmaßnahmen durchführen kann. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 N 3140/02 | |
"Ausgleichsmaßnahmen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum