JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausgleichsbetrag
| Rechtsgebiete: | BauGB, WertV |
| Schlagworte: | Ausgleichsbetrag, End- und Anfangswert, Berechnungsmodelle, Chemnitzer Modell |
| Stichwort: | Ausgleichsbetrag |
| Leitsatz: | 1. Fehlen ausreichende Daten für eine Vergleichswertberechnung ist grundsätzlich die Anwendung jeder Berechnungsmethode zulässig, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann. 2. Zur Anwendbarkeit des so genannten "Chemnitzer Modells". |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 374/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, BauGB |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Bebaubarkeit, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Beitragsmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Typisierung, Pauschalierung, Nutzungsmaß, Stellplatz, Garage, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Ausgleichsbetrag, Ablösung, Eckgrundstück, Eckgrundstücksvergünstigung, Vergünstigung, mehrfach erschlossenes Grundstück, Eckgrundstücksermäßigung, Verschonung, Befreiung, Verschonungszeitraum |
| Stichwort: | Ausgleichsbetrag |
| Leitsatz: | Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, muss regelmäßig (auch) zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken sowie danach unterscheiden, ob lediglich Stellplätze bzw. Garagen errichtet werden dürfen oder das Grundstück nur gewerblich nutzbar ist, aber nicht bebaut werden darf. Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist nicht zu beanstanden, wenn die zu Beiträgen zu veranlagenden Grundstücke mit geringerer Nutzbarkeit nicht mehr als 10 v. H. ausmachen (im Anschluss an OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP). Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die gleichzeitig innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 KAG liegen, werden grundsätzlich zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt, zumal vom Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für ihre Verschonung in § 10a Abs. 5 KAG geschaffen wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10255/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BGB, LVwVfG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Ausgleichsbetrag, Einigungsbeurkundung, Enteignung, Entwicklungssatzung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Geschäftsgrundlage, Wegfall |
| Stichwort: | Ausgleichsbetrag |
| Leitsatz: | 1. Wird eine Entwicklungssatzung durch das Normenkontrollgericht für nichtig erklärt, kann ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch hinsichtlich bereits gezahlter Ausgleichsbeträge entstehen. 2. Hat ein Eigentümer im Rahmen einer Einigungsbeurkundung im Sinne von § 110 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen übernommen, so unterliegen solche zusätzlichen Regelungen nicht den Anforderungen, die für nach § 113 Abs. 2 BauGB notwendige Bestandteile der Einigungsbeurkundung gelten. 3. Durch die Nichtigerklärung einer Entwicklungssatzung kann die Geschäftsgrundlage für die in einer Einigungsbeurkundung übernommene Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen entfallen und die Gemeinde zur Erstattung geleisteter Zahlungen verpflichtet sein. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 918/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Sanierungsmaßnahme, Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher, Erlass, öffentliches Interesse, Ziele und Zwecke der Sanierung |
| Stichwort: | Ausgleichsbetrag |
| Leitsatz: | Ein öffentliches Interesse am Erlass eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags besteht, wenn der Erlass geeignet ist, die Ziele und Zwecke der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen zu fördern. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 5.05 | |
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