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Ausgleichsanspruch für Reisezeit

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BAG – Urteil, 7 AZR 131/04 vom 10.11.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsratsmitglied, Ausgleichsanspruch für Reisezeit
Stichwort:Ausgleichsanspruch für Reisezeit
Leitsatz:Reisezeiten, die ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, um an einer erforderlichen Schulungsveranstaltung teilzunehmen, können nach § 37 Abs. 6 Satz 1 und 2 iVm. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einen Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung begründen. Das setzt voraus, dass die Teilzeitbeschäftigung die Ursache dafür ist, dass die Reise außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wurde. Daran fehlt es, wenn die Reise auch dann außerhalb der Arbeitszeit stattgefunden hätte, wenn das Betriebsratsmitglied vollzeitbeschäftigt gewesen wäre.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 131/04




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