JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausgleichende Gerechtigkeit
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Stichwort: | Ausgleichende Gerechtigkeit |
| Leitsatz: | Das Stehenlassen einer ungekündigten, aber kündbaren Darlehensforderung stellt auch im Anwendungsbereich der Schenkungsanfechtung keine zur Entgeltlichkeit führende Leistung dar (Fortführung von BGHZ 174, 297, 311). |
| Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 71/08 | |
| Rechtsgebiete: | SächsKAG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Bürgermeisterkanal, Teilortkanalisation, Kostenunterdeckung, Kostenunterdeckungsausgleich, Kostenbegriff, Gebührenkalkulation, Kalkulationsfehler, Bemessungszeitraum, Periodengerechtigkeit, Kostendeckung, Äquivalenzprinzip, Typengerechtigkeit, Missverhältnis |
| Stichwort: | Ausgleichende Gerechtigkeit |
| Leitsatz: | Eine Neukalkulation und Änderung der Gebührenhöhe darf unter Umständen auch dann stattfinden, wenn frühere Bemessungszeiträume noch nicht abgelaufen sind. Beim Ausgleich ungewollter Kostenunterdeckung ist das betriebswirtschaftliche Gesamtergebnis des früheren Bemessungszeitraumes nicht zu berücksichtigen. Ein Kostenunterdeckungsausgleich ist nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn sich die Anzahl der gebührenfähigen Menge im Vergleich zum früheren Bemessungszeitraum verringert hat. Erst dann, wenn das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip verletzt wird, überschreitet der Satzungsgeber durch den nach § 10 Abs. 2 SächsKAG grundsätzlich möglichen Kostenunterdeckungsausgleich das ihm zustehende Ermessen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 D 32/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrAVG, RuhegeldO, BV Nr. 22, ZPO |
| Schlagworte: | Höhe der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente |
| Stichwort: | Ausgleichende Gerechtigkeit |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 Sa 371/08 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, SGB IV, ZPO, BGB |
| Stichwort: | Ausgleichende Gerechtigkeit |
| Leitsatz: | 1. Eine durch eine mittelbare Zuwendung des Schuldners bewirkte gläubigerbenachteiligende Vermögensverminderung kann auch darin liegen, dass dieser selbst einen Anspruch auf das dem Dritten Zugewandte gegen seinen Leistungsmittler hatte und er diesen Anspruch mit der Leistung an den Dritten verliert. 2. Der Empfänger einer mittelbaren Zuwendung kann, wenn sowohl über das Vermögen seines Schuldners wie auch über das Vermögen des Leistungsmittlers ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, gegenüber beiden Insolvenzmassen Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sein; im Ergebnis muss er die Leistung jedoch nur einmal zurückgewähren. 3. Die mit der Anfechtung im Zuwendungsverhältnis verbundene Folge konkurrierender Anfechtungsansprüche ist auf Rechtsfolgeebene zu lösen. 4. Gegen die Anfechtung im Zuwendungsverhältnis nach § 134 Abs. 1 InsO kann der Empfänger der unentgeltlichen Leistung eine Zahlung im Valutaverhältnis gemäß § 143 Abs. 2 Satz 1 InsO, 818 Abs. 3 BGB einwenden. Ob daneben die Zahlung im Valutaverhältnis als Aufwendung für die mit dem Anfechtungsrecht belastete Leistung nach §§ 143 Abs. 1 Satz 2 InsO, 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 288 Abs. 1, 292 Abs. 1, 994, 995 BGB gelten kann, lässt der Senat offen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 13 U 1672/07 | |
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