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Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 109/04 vom 26.04.2004

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger
Stichwort:Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger
Leitsatz:1) Einem Wohnungseigentümer, der einen Gläubiger der Gemeinschaft im Außenverhältnis befriedigt, steht im Innenverhältnis ein Erstattungsanspruch gegen die übrigen Miteigentümer nach Maßgabe des Kostenverteilungsschlüssels zu, sofern die Erstattung nicht aus gemeinschaftlichen Mitteln geleistet werden kann.

2) Der Einwand, Direktzahlungen an Gläubiger erschwerten das Rechnungswesen der Gemeinschaft, kann auch unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB von demjenigen Miteigentümer nicht mit Erfolg erhoben werden, der durch Nichtzahlung von ihm geschuldeter Wohngeldbeiträge selbst zur Liquiditätskrise der Gemeinschaft beiträgt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 109/04




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