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Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 374/02 vom 11.09.2003

Rechtsgebiete:Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA
Schlagworte:Ausgleich von Arbeitszeitguthaben
Stichwort:Ausgleich von Arbeitszeitguthaben
Leitsatz:Nach § 6 Abs. 2 Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA ist der Geldwert eines Arbeitszeitguthabens ua. auszuzahlen, wenn der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen oder anderen von ihm nicht zu vertretenden persönlichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses das Zeitguthaben nicht ausgleichen kann. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach der Freistellungserklärung des Arbeitgebers arbeitsunfähig erkrankt. Unerheblich ist, ob und inwieweit der Arbeitnehmer einen bereits im voraus gewährten Arbeitszeitausgleich seinen Vorstellungen entsprechend nutzen kann.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 374/02




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