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Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 579/04 vom 22.09.2005

Rechtsgebiete:TVK vom 1. Juli 1971, ArbZG, ZPO
Schlagworte:Tarifauslegung, Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung
Stichwort:Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung
Leitsatz:1. Die Tarifvertragsparteien haben gem. dem Tarifvorbehalt in § 12 Satz 1 Nr. 2 ArbZG in § 16 Abs. 1 TVK eine abschließende Regelung dahin gehend getroffen, dass ein Tag je Kalenderwoche dienstfrei ist. Hiermit haben die Tarifvertragsparteien ausgeschlossen, dass für Kalenderwochen, in die ein Wochenfeiertag fällt, zwei dienstfreie Tage zu gewähren sind.

2. Nach § 16 Abs. 5 TVK sind in der jeweiligen laufenden Spielzeit - außerhalb der Theater- und Konzertferien - acht Sonntage beschäftgungsfrei zu lassen. Während dieser Zeit hat der Musiker auch nicht erreichbar iSv. § 14 TVK zu sein.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 579/04




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