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Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 1 B 23.05 vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:PBefG, PBefAusglVO
Schlagworte:Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr, Schülerbeförderung, Monats-/Jahreskarte
Stichwort:Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr
Leitsatz:Jahreszeitfahrausweise i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 1 PBefAusglVO sind auch für ein Schuljahr gültige Fahrausweise; für die Abgrenzung zu Monatszeitfahrausweisen sind allein die Gültigkeitstage des Fahrausweises, nicht aber die Art der Entrichtung des Fahrpreises maßgeblich.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 1 B 23.05




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