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Ausgleich erworbener körperlicher Beeinträchtigungen

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 11.06 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:BVO Rh-Pf
Schlagworte:Ausgleich erworbener körperlicher Beeinträchtigungen, Beeinträchtigung, Behandlungsrisiko, Beihilfe, Beihilfefähigkeit, Folgeleiden, Gesundheitsvorsorge, Heilbehandlung, Hodenkrebs, Hodenoperation, Kryokonservierung, körperliche Beeinträchtigung, künstliche Befruchtung, medizinisches Standardverfahren, Nebenfolge, Nebenwirkung, Operation, Operationsrisiko, Spermien, Spermiengewinnung, Unfruchtbarkeit, Vorsorgemaßnahme, Wahrscheinlichkeit, Zeugungsunfähigkeit
Stichwort:Ausgleich erworbener körperlicher Beeinträchtigungen
Leitsatz:Ist bei einer ärztlich gebotenen Operation mit hoher Wahrscheinlichkeit mit schweren und unumkehrbaren Nebenwirkungen zu rechnen, so dienen auch solche Maßnahmen der Heilung oder Linderung von Leiden bzw. dem Ausgleich einer durch die Behandlung erworbenen körperlichen Beeinträchtigung, die darauf gerichtet sind, diese Nebenwirkungen zu vermeiden oder bei Unvermeidbarkeit jedenfalls deren Folgen zu minimieren. Sind die Aufwendungen für die Operation selbst beihilfefähig, so umfasst dies auch die Nebenmaßnahmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 11.06




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