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Ausgleich

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 13 Sa 1162/08 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vergütung, Arbeitszeitkonto, Verrechnung, Vorschuss, Ausgleich, Beweislast
Stichwort:Ausgleich
Leitsatz:Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Vergütungsvorschuss des Arbeitgebers dar. Diesen hat der Arbeitnehmer bei Ausscheiden auszugleichen, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden konnte, ob und in welchem Umfang das negative Zeitguthaben entstanden ist.

Im Streitfall muss der Arbeitnehmer entweder beweisen, dass das entstandene negative Zeitguthaben wegen der entsprechenden Weisungen des Arbeitgebers entstanden ist oder, dass er vor Ende des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitskraft vergeblich angeboten hat, um das negative Zeitguthaben auszugleichen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 13 Sa 1162/08



HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1106/07 vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:BPflV
Schlagworte:Ausgleich, Budget, Ertragsausfall, Genehmigung, Kostenübernahmeerklärung, Krenkenhausbehandlungsbedürftigkeit, Krankenkass, Mindererlös, Pflegesatz, Schiedsstelle
Stichwort:Ausgleich
Leitsatz:Ertragsausfälle eines Krankenhauses, die darauf beruhen, dass die Krankenkassen Zahlungen wegen fehlender Kostenübernahmeerklärungen bzw. Zweifeln an der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit ablehnen, unterliegen nicht dem Mindererlösausgleich nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BPflV.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1106/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 LA 143/07 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:NWG, VwVfG
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsmangel, Alternativenprüfung, Ausgleich, Gewichtung, Hochwasserschutz, Hochwasserschutzwand, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss
Stichwort:Ausgleich
Leitsatz:Die Gewichtung und der Ausgleich von Hochwasserschutzbelangen mit anderen öffentlichen und privaten Belangen kann als Teil der planerischen Abwägung nicht erfolgreich mit der Begründung angegriffen werden, bereits die Einstellung des Abwägungsmaterials sei fehlerhaft erfolgt, wenn es sich bei dem gerügten Abwägungsmaterial der Sache nach schon um eine Gewichtung von Belangen handelt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 LA 143/07

OLG-STUTTGART – Beschluss, 20 W 9/06 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:AktG, SpruchG
Schlagworte:Spruchverfahren, Unternehmensbewertung, Börsenwert, Marktenge, Abfindung, Ausgleich, Unternehmensvertrag, Liquidationswert, Wirtschaftsrecht
Stichwort:Ausgleich
Leitsatz:1. Ein Antrag im Spruchverfahren auf gerichtliche Entscheidung über Abfindung und Ausgleich im Fall eines Unternehmensvertrags (§§ 304, 305 AktG) ist u.a. nur dann zulässig, wenn innerhalb der Antragsfrist schlüssig dargelegt wird, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Aktionär ist.

2. Kommt bei der Anteilsbewertung zur Bemessung der angemessenen Abfindung nach § 305 AktG die Heranziehung eines durchschnittlichen Börsenkurses aus einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor der Hauptversammlung nicht in Betracht, weil aus diesem Kurs wegen marginalen Handels und volatiler Kurse der Verkehrswert der Aktie zum Stichtag nicht tragfähig abgeleitet werden kann, dann kann als Desinvestitionswert ersatzweise ein Durchschnittskurs aus der Zeit vor Bekanntgabe der beabsichtigten Unternehmensvertrags berücksichtigt werden, wenn selbst bei geringem Handel ein hinreichend stabiles Kursniveau festzustellen ist, so dass die Annahme eines Verkehrswerts in dieser Höhe zum Bewertungsstichtag gerechtfertigt ist.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 20 W 9/06


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