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OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 178/06 vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:InsO, StGB
Schlagworte:Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, ausgenommene Forderung.
Stichwort:ausgenommene Forderung.
Leitsatz:Bei der Klage auf Feststellung, dass dem Insolvenzgläubiger ein Anspruch aus einer vorsätzlich begangen unerlaubten Handlung des Schuldners zusteht, ist der Streitwert nicht auf den vollen Nennwert der - im übrigen auch vom Schuldner unbestrittenen - Forderung festzusetzen, vielmehr muss ein Abschlag gemacht werden, den der Senat mit 75 % für angemessen hält.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 178/06




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