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Ausgangsbestätigung der Ausgangszollstelle

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BFH – Urteil, VII R 51/05 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:VO Nr. 800/1999, AusfErstVO
Schlagworte:Ausfuhrerstattung - Nachträgliche Vorlage des Beförderungspapiers bei Ausfuhr auf dem Seeweg - Ausgangsbestätigung der Ausgangszollstelle
Stichwort:Ausgangsbestätigung der Ausgangszollstelle
Leitsatz:Erklärt die Ausgangszollstelle einen von ihr gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c VO Nr. 800/1999 erteilten Sichtvermerk für unzutreffend, weil sich das vorgelegte Beförderungspapier als nicht ordnungsgemäß erwiesen hat, kann der Ausführer den Mangel durch Nachreichen des ordnungsgemäß ausgestellten Beförderungspapiers heilen, ohne dabei an die im Verfahren für die Zahlung der Erstattung vorgeschriebenen Vorlagefristen gebunden zu sein.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 51/05




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