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Ausgangsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 89/09 vom 21.07.2009

Rechtsgebiete:BBodSchG, VwGO
Schlagworte:Sanierungsanordnung, Verantwortlicher Geschäftsführer, Komplementär, Kommanditgesellschaft, Aufschiebende Wirkung, Widerspruch, Ermessensfehler, Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid
Stichwort:Ausgangsbescheid
Leitsatz:1. Hat der geschäftsführende Komplementär einer Kommanditgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eine schädliche Bodenverunreinigung verursacht, tritt die Verantwortlichkeit der Kommanditgesellschaft für Sanierungsmaßnahmen neben und nicht an die Stelle der Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für sein Verhalten.

2. Leidet ein Verwaltungsakt, dessen sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, an einem Ermessensfehler, ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf einen entsprechenden Antrag des Widerspruchsführers uneingeschränkt wiederherzustellen. Die Möglichkeit, dass die Widerspruchsbehörde in dem noch ausstehenden Widerspruchsbescheid ihr Ermessen fehlerfrei ausübt, rechtfertigt es nicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf die Zeit bis zum Erlass des Widerspruchs oder bis zum Ablauf der Klagefrist zu beschränken. Die Behörde kann, wenn ein rechtmäßiger Widerspruchsbescheid ergangen ist, einen Antrag auf Abänderung der gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO stellen (Modifizierung der bisherigen Senatsrechtsprechung).
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 89/09



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 19.07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BRRG, LBG Bln, BAMG Bln, BezVG Bln, GGO I Bln, Haftungsrichtlinie
Schlagworte:Regress, Beamter, Beamter auf Zeit, Bezirksstadtrat, Bezirksbürgermeister, Bezirksamt, Grundstücksamt, Erbbauzins, Rechnungshof, Prüfungsmitteilung, Organisation, Organisationsmangel, Arbeitsablauf, Personal, Personalmangel, Arbeitsrückstand, Rechnungsprüfungsausschuss, Rechtsamt, Schwachstellenanalyse, Dienstpflicht, Dienstpflichtverletzung, Schaden, Schadensersatz, Unterlassen, Aufsicht, Überwachung, Information, Aufklärung, Haftungsrichtlinien, Fahrlässigkeit, grobe -, Kausalität, Beweislast, Umkehrung der -, Anscheinsbeweis, Nichterweislichkeit, Kausalverlauf, hypothetischer -, Fürsorge, Mitverschulden, Verjährung, Zuständigkeit, Übertragung der -, Verfahrensvorschrift, Verletzung einer -, Widerspruchsbescheid, Aufhebung, isolierte, Anfechtung, Ausgangsbescheid
Stichwort:Ausgangsbescheid
Leitsatz:Zur Verantwortlichkeit eines Bezirksstadtrats für Schäden der öffentlichen Hand durch unterlassene Erbbauzinserhöhungen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 19.07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10750/06.OVG vom 19.07.2006

Rechtsgebiete:StVG, VwGO
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punktesystem, 18 Punkte, Verkehrszentralregister, Tilgungsreife, Tilgungsfristen, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtmäßigkeit, Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid, vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung
Stichwort:Ausgangsbescheid
Leitsatz:Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob eine auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG (18 Punkte) gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides noch rechtmäßig ist, wenn sich wegen zwischenzeitlich eingetretener Tilgungsreife der Punktestand auf weniger als 18 Punkte verringert hat (gegen VGH Baden-Württemberg, DÖV 2005, 746).

Zur Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, wenn sich der Punktestand im Verwaltungsverfahren auf weniger als 18 Punkte verringert hat und der Widerspruchsbescheid noch aussteht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10750/06.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 14.05 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, VermG
Schlagworte:Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid, Kostenlast-, Kostengrundentscheidung, Kostenfestsetzungsbeschluss, zweipoliges-, dreipoliges Verwaltungsrechtsverhältnis, Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens, Verdrängung/ Ersetzung der Kostenentscheidung der Widerspruchsbehörde, Bestandskraft der Kostenentscheidung, Verfahrensökonomie, Unterliegensprinzip, Kosteneinheit, Ergänzung/Nachholung der Kostenentscheidung, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung
Stichwort:Ausgangsbescheid
Leitsatz:Kosten eines Vorverfahrens im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO sind solche eines Widerspruchsverfahrens unabhängig davon, ob diesem ein zwei- oder dreipoliges Rechtsverhältnis zu Grunde gelegen hat.

Hat sich an ein Widerspruchsverfahren ein gerichtliches Hauptsacheverfahren angeschlossen, entfällt die Anwendbarkeit des § 80 VwVfG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 14.05


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