JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausgangs- und Endpunkt
| Rechtsgebiete: | LRKG RP, LVO zu § 6 LRKG RP |
| Schlagworte: | Dienstreise, Ausgangs- und Endpunkt, Geschäftsort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Wegstreckenentschädigung, Fahrkosten, dienstlich veranlasste Mehraufwendungen, Kosten der allgemeinen Lebensführung, alternierende Telearbeit, häuslicher Telearbeitsplatz, Heimarbeitstag |
| Stichwort: | Ausgangs- und Endpunkt |
| Leitsatz: | Der häusliche Telearbeitsplatz des Beamten ist an den festgelegten Heimarbeitstagen Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 des Landesreisekostengesetzes Rheinland-Pfalz. Die Fahrkosten einer Dienstreise, die der zur Telearbeit berechtigte Beamte an einem Heimarbeitstag an seiner Wohnung antritt und beendet, sind in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 14.07 | |
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