JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausfuhr
| Rechtsgebiete: | AWV |
| Stichwort: | Ausfuhr |
| Leitsatz: | § 5d AWV bezieht sich nicht nur auf Güter, die für den abgeschirmten Primärkreislauf einer Kernkraftanlage bestimmt sind; er ist vielmehr Auffangtatbestand für alle Güter, die den Betrieb der kerntechnischen Anlage erst ermöglichen, d.h. der kerntechnischen Anlage unmittelbar funktional zugeordnet werden können. Ein mittelbarer funktionaler Bezug reicht nicht aus. Federelemente, die für die Lagerung von Turbinentische bestimmt sind und hauptsächlich die Betriebsdauer der Turbinen verlängern, sind der kerntechnischen Anlage nicht unmittelbar zugeordnet, da Kernkraftanlagen weltweit selbst in erdbebengefährdeten Ländern auch - nur - über stabil gelagerte Turbinen betrieben werden. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 4 Ws 131/07 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, VerpackVO, EG |
| Stichwort: | Ausfuhr |
| Leitsatz: | Haushaltsabfälle sind grds. gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einschließlich des Altpapiers zu überlassen, sofern die Haushalte sie nicht im Wege der Eigenverwertung entsorgen. Sie können Dritte nicht gemäß § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG mit der Entsorgung beauftragen. Der gewerblichen Altpapiersammlung in sog. blauen Tonnen stehen überwiegende öffentliche Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen, wenn die Sammlung die Funktionsfähigkeit eines flächendeckenden Systems zur regelmäßigen, haushaltsnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton gemäß § 6 Abs. 3 VerpackVO dadurch gefährdet, dass dem System Verkaufsverpackungen entzogen werden und die Betreiber deshalb nicht mehr die vorgeschriebenen Verwertungsquoten nachweisen können. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 91/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Stichwort: | Ausfuhr |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 11 Sch 9/07 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EG) Nr. 2342/1999, VO (EG) Nr. 2419/2001, VO (EWG) Nr. 3887/92 |
| Schlagworte: | Kürzung, Kürzungssatz, offensichtlicher Fehler, offensichtlicher Irrtum, Rinderprämie, Rindersonderprämie, Schlachtprämie, Sonderprämie, System der Prämiengewährung, verfrühte, Antragstellung |
| Stichwort: | Ausfuhr |
| Leitsatz: | Gibt der Betriebsinhaber die Form der Vermarktung des Rindes in seinem Beihilfeantrag nicht richtig an, so liegt eine prämienrelevante Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 2 Buchst. h Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 vor, die in Bezug auf dieses Tier zum Verlust, hinsichtlich der übrigen beantragten Tiere zur Kürzung der Rinderprämien führt. Zu den Anforderungen, unter denen ein offensichtlicher Irrtum im Sinne des Art. 12 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 anerkannt werden kann. Eine verfrühte Antragstellung auf Rinderprämien stellt eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 2 Buchst. h Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 dar und das betreffende Rind gilt nicht als ermittelt im Sinne des Art. 2 Buchst. s genannten Verordnung. Sind auf Grund verfrüht beantragter Tiere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Antragstellung festgestellt worden, entfallen diese nicht allein infolge Zeitablaufs. Der Kürzungssatz nach Art. 38 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 wird nicht anhand der beantragten und ermittelten Prämienansprüche, sondern auf Grundlage der beantragten und ermittelten Tiere errechnet. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LB 179/07 | |
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