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Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 624/96 vom 29.10.1997

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Revisionsbegründung - Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil
Stichwort:Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil
Leitsatz:Leitsätze:
1. Eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung erfordert eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Begründung des Berufungsurteils (§ 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO).

2. Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandsersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht.

3. Wendet sich die Revision gegen die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, so muß sie dartun, daß das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen hat.

Aktenzeichen: 5 AZR 624/96
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 29. Oktober 1997
- 5 AZR 624/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 03. November 1995
Bonn - 2 Ca 464/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 15. August 1996
Köln - 5 Sa 233/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 624/96




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