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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 3/06 vom 06.03.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Antrag, Klagerweiterung, ausdrücklicher Antrag, stillschweigender Antrag, Hinweispflicht des Gerichts
Stichwort:ausdrücklicher Antrag
Leitsatz:Eine anwaltlich vertretene Partei, die Prozesskostenhilfe beantragt hat, über die noch nicht entschieden ist, kann für Klagerweiterungen nur dann Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie auch insoweit einen ausdrücklichen Antrag gestellt hat. Eine Hinweispflicht des Gerichts besteht nicht.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 3/06



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 14/05 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, ausdrücklicher Antrag
Stichwort:ausdrücklicher Antrag
Leitsatz:Eine Partei, bei der die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vorliegen, ist berechtigt, sobald ihr Gegner anwaltlich vertreten ist, ihrerseits Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 2 ZPO zu beantragen.

Beantragt die Partei lediglich, ihr Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ohne auch anzugeben, ob sie Beiordnung wünscht, so kann in einem Verfahren, das nicht Anwaltsprozess ist, nicht unterstellt werden, dass zugleich auch Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 14/05


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