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ausdrückliche Bestellung des Pflichtverteidigers

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-133/01 vom 18.09.2001

Rechtsgebiete:BRAGO, StPO
Schlagworte:Beiordnung eines Pflichtverteidigers, stillschweigende Beiordnung, ausdrückliche Bestellung des Pflichtverteidigers, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit
Stichwort:ausdrückliche Bestellung des Pflichtverteidigers
Leitsatz:Die Beiordnung des Pflichtverteidigers kann auch stillschweigen erfolgen. In der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, kann eine stillschweigende Bestellung zum Pflichtverteidiger gesehen werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-133/01




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