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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 41.02 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BSHG, DVO zu § 76 BSHG, EigZulG, SGB III
Schlagworte:Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen, Anrechnungszeitraum bei einmaligem Einkommenszufluss, ausdrückliche Nennung Leistungszweck, Eigenheimzulage, Anrechnung als Einkommen, Einkommen, Zufluss von - bei Nachzahlung, Einkommensbegriff, zweckgleiche Leistung, Leistung, zweckbestimmte, Zufluss, normativer, Eigenheimzulage, Zweck der, Zweckbestimmung, ausdrückliche, für Leistung
Stichwort:ausdrückliche
Leitsatz:1. Die nach dem Eigenheimzulagengesetz bewilligte Eigenheimzulage ist Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG. Sie wird nicht im Sinne des § 77 Abs. 1 BSHG zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt und ist daher bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen.

2. Bei Auszahlung einer bewilligten Eigenheimzulage ist diese von dem Monat an, in dem die Auszahlung erfolgt (Zuflusszeitpunkt), als Einkommen zu berücksichtigen; sie ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten aufzuteilen und mit dem entsprechenden Teilbetrag als Einkommen anzusetzen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 41.02



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 311/00 vom 07.02.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufung, Rechtsmittel, Beschränkung, Rücknahme, Teilrücknahme, Rechtsmittelbeschränkung, Berufungsbeschränkung, Ermächtigung, Vollmacht, ausdrückliche
Stichwort:ausdrückliche
Leitsatz:Leitsatz:

Der Verteidiger kann bei Einlegung der Berufung zwar ohne besondere Ermächtigung innerhalb der Frist des § 317 StPO das Rechtsmittelziel konkretisieren. Geschieht dies aber nicht oder wird - wie vorliegend - überhaupt keine Berufungsbegründung abgegeben, so gilt der gesamte Inhalt des Urteils als angefochten (§ 318 StPO). Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist kann das Rechtsmittel nur noch durch Teilrücknahme nach § 302 StPO beschränkt werden (s. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00 - ). Der Verteidiger bedarf dafür einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich auf das konkrete Rechtsmittel beziehen muss (s. auch BGH NStZ 00, 665).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 311/00


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